TÜVIT-Prüfung zum geprüften Fachprogramm
Softwareprodukte können nach öffentlichen Prüfstandards (z.B. OKKSA, IDW PS 880, u.a.) getestet und bei erfolgreichem Abschluss der Programmprüfung zertifiziert werden. Mit einem TÜV-Zertifikat kann der Hersteller eines Fachprogramms die besondere Eignung seines Produktes für den Einsatz in der Öffentlichen Verwaltung dokumentieren.
An Softwareprodukte, die ihre Eignung für den Einsatz in der Verwaltung nachgewiesen haben, kann z.B. das TÜV-Zeichen „Geprüftes Fachprogramm“ vergeben werden.
Für die Erteilung der Software-Zertifikate steht derzeit die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH zur Verfügung. Die Zertifizierungsstelle der TÜViT ist eine anerkannte Prüfstelle für Kommunalsoftware. Mit den Bundesländern Thüringen, Brandenburg und Schleswig-Holstein bestehen spezielle vertragliche Vereinbarungen bzw. Anerkennungen.
Die Erteilung des Zertifikates erfolgt in Form einer Zertifizierungsurkunde. Diese besteht aus dem eigentlichen Zertifikat und der Anlage. In dieser Anlage sind der Prüfgegenstand und die Prüfungsgrundlagen detailliert dargestellt.
Einen Überblick über derzeit erteilte Zertifikate bzw. die aktuelle Zertifikatsliste erhalten Sie hier. Die vollständigen Zertifikate einschließlich der jeweiligen Anlagen finden Sie in den Zertifizierungslisten der TÜV Informationstechnik GmbH.
TÜV-Prüfung / Prüfverfahren
Das Prüfverfahren zum geprüften Fachprogramm läuft grundsätzlich in folgenden Schritten ab:
- Abstimmung eines Detailplanes für die Prüfung (Termine usw.),
- Bereitstellung vom Unterlagen zum Programm (Dokumentation u.ä.) durch den Auftraggeber,
- Prüfung vor Ort,
- Erstellung des Prüfberichtes sowie
- Feststellung des Prüfergebnisses.
Die Vor-Ort-Prüfung wird meist an einer Testinstallation vorgenommen, deren Funktionsgleichheit mit der tatsächlich eingesetzten Programminstallation vom Hersteller sicherzustellen und zu bestätigen ist.
Die Prüfung erfolgt in Form der Erfassung und Auswertung zahlreicher Testfälle. Dabei kommen Testabläufe, -daten bzw. -fälle der Prüfstelle zur Anwendung. Prinzipiell sind mehrere Vor-Ort Prüftermine möglich.
Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Prüfbericht dokumentiert. Der Prüfbericht enthält zu jedem Prüfkriterium die Feststellungen aus der Vor-Ort-Prüfung sowie den daraus resultierenden Erfüllungsstand. Das eigentliche Prüfverfahren endet mit der Feststellung des Prüfergebnisses.
Die Prüfstelle reicht anschließend den Prüfbericht bei der zertifizierenden Stelle ein und begleitet das Zertifizierungsverfahren. Soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind, endet das Gesamtverfahren mit der Erteilung des Software-Zertifikates.
Die Prüfung von Softwareprodukten mit anschließendem TÜV-Zertifizierungsverfahren kann direkt bei der Prüfstelle beauftragt werden. Nach Eingang Ihrer Anfrage unterbreitet Ihnen audit-kommunal ein individuelles Angebot, einschließlich aller notwendigen Verfahrensschritte bis zur endgültigen Erteilung eines Software-Zertifikates.
Für konkrete Anfragen steht Ihnen ein Kontaktformular zur Verfügung. Wünschen Sie zunächst weitere Informationen zur Beantragung, zum Ablauf des Prüfverfahrens oder zur Zertifizierung, empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme.